Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Wohnungsvergabe
Wer kann eine Wohnung der Genossenschaft anmieten?
Interessenten, die Mitglieder sind und bei denen mindestens bei einer im Haushalt befindlichen Person ein fester Arbeitsplatz vorhanden ist. Das Haushaltsnettoeinkommen sollte ungefähr das 3-fache der Monatsmiete betragen. Bei den öffentlich geförderten Wohnungen erfolgt die Vergabe durch die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Liegenschaften und Wohnen.
Was muss bei der Mitgliedschaft alles beachtet werden?
Bei Übernahme einer Wohnung muss die Mitgliedschaft begründet werden. Hierzu sind 11 Anteile mit jeweils 160,- Euro (insgesamt 1.760,- Euro) zu übernehmen. Wird die Wohnung durch ein (Ehe)Paar angemietet, ist es u. U. sinnvoll, wenn auch der (Ehe)Partner zwei Mindestanteile, also 320,- Euro übernimmt. Die Anteile werden verzinst und können bei Auszug aus der Wohnung bzw. Verlassen der Genossenschaft gekündigt werden. Die Auszahlung der (vor dem 30.9. eines Jahres) gekündigten Anteile erfolgt nach der Bilanzfeststellung durch die Vertreterversammlung im darauffolgenden Jahr.
Wie groß sind die Wohnungen?
Die Genossenschaft verfügt über Mietwohnungen mit 1 bis 5 Zimmern und einer Wohnfläche von etwas über 20 qm bis ca. 145 qm. Wohnungen mit mehr als 100 qm Wohnfläche machen einen geringen Teil unseres Bestandes aus, bei diesen Wohnungen ist mit längerer Wartezeit zu rechnen.
Wie hoch ist die Miete?
Die Nettokaltmiete bei Neuvermietung beginnt - abhängig von Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung - bei ca. 5,00 Euro pro qm Wohnfläche monatlich und kann bei grundlegend modernisierter Wohnung in guter Lage ca. 8,80 Euro pro qm Wohnfläche monatlich erreichen. Bei Neubauten liegen die Nettokaltmieten zwischen 9,50 Euro und 13,00 Euro pro qm Wohnfläche monatlich in sehr guter Lage und mit gehobener Ausstattung.
Gibt es Mietverhältnisse auf Zeit?
Die Genossenschaft schließt ausschließlich Dauernutzungsverträge ab. Mietverträge auf Zeit sind in der Regel nicht möglich. Die Dauernutzungsverträge werden nur mit Privatpersonen abgeschlossen.
Wie sind die Wohnungen an den ÖPNV angebunden?
Siehe Verkehrsbetriebe
Sprechzeit:
Mittwoch
von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Oder nach telefonischer Vereinbarung.